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   VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13   

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VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13 (https://dejure.org/2014,44759)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01.10.2014 - 4 A 350/13 (https://dejure.org/2014,44759)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 4 A 350/13 (https://dejure.org/2014,44759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung des Trägers einer Kindertageseinrichtung zur Festsetzung von Kostenbeiträgen

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Wer darf Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung erheben?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltunggerichts (Urteil vom 25.04.1997 - 5 C 6.96 -) ist nicht durch die inzwischen eingetretenen Gesetzesänderungen obsolet geworden.(Rn.26)(Rn.28).

    Das Gericht hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.04.1997 - 5 C 6.96 - um eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit des § 13 Abs. 3 KiFöG mit der bundesrechtlichen Regelung des § 90 SGB VIII gebeten.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zu den Beiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII - in Abgrenzung zu Kostenbeiträgen nach §§ 91 ff. SGB VIII - in seinem Urteil vom 25.04.1997 (- 5 C 6.96 -, DVBl. 1997, 1438) ausgeführt hat:.

    Bereits in dem Urteil vom 25.04.1997 (a. a. O., juris [Rdnr. 11]) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass die Begriffe "Teilnahmebeiträge" und "Gebühren" nicht den Begriffen der "Beiträge" und "Gebühren" im abgabenrechtlichen Sinne entsprechen.

    Auch wenn die Betriebskosten nicht vollständig über die Kostenbeiträge finanziert werden, handelt es sich bei den Kostenbeiträgen weiterhin um eine Art Gegenleistung oder Entgelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1997, a. a. O.), für deren Erhebung unter anderem der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit gilt (Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2013 - 4 LA 102/12 -, NJW 2013, 3387).

    Auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.10.2012 - 7 C 10574/12, juris) vertritt unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.04.1997 (a. a. O.) die Auffassung, dass aufgrund der Regelung des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII allein die öffentlichen Träger der Tageseinrichtungen zur Erhebung von Kostenbeiträgen befugt sind.

    Die Kostenbeteiligung für die Inanspruchnahme der in § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII genannten Angebote ist in der bundesrechtlichen Norm abschließend geregelt (BVerwG, Urteil vom 25.04.1997, a. a. O.).

    Die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25.04.1997 (BVerwG, Urt. v. 25.04.1997 - 5 C 6.96; juris), wonach § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII eine unmittelbare Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Teilnahmebeiträgen darstelle, stehe dieser Einschätzung nicht entgegen.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04

    §§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Das Landesverfassungsgericht hat in der vom Ministerium für Arbeit und Soziales in der Stellungnahme vom 04.09.2014 zitierten Rechtsprechung (Urteil vom 12.07.2005 - LVG 6/04, juris) die Auffassung vertreten, dass die Bestimmung kreisangehöriger Gemeinden zu Leistungsverpflichteten in § 3 Abs. 3 KiFöG mit § 69 Abs. 2 und 5 SGB VIII a. F. vereinbar sei.

    Die grundsätzliche Zulässigkeit der Bestimmung von Gemeinden zu Leistungsverpflichteten im Bereich der Jugendhilfe (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 08.12.1998, LVG 19/97 und vom 12.07.2005, a. a. O.) bedeutet nicht, dass der Landesgesetzgeber berechtigt ist, die Zuständigkeit für die Erhebung von Kostenbeiträgen abweichend von der bundesgesetzlichen Anknüpfung an den Träger, dessen Leistung gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in Anspruch genommen wird, zu regeln.

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Da der Bund von seiner aufgrund Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG bestehenden Regelungsbefugnis (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 18.07.1967 - 2 BvF 3/62 u. a. -, BVerfGE 22, 180) abschließend Gebrauch gemacht hat, besteht für das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 72 Abs. 1 GG keine Befugnis zu einer abweichenden Regelung.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Die grundsätzliche Zulässigkeit der Bestimmung von Gemeinden zu Leistungsverpflichteten im Bereich der Jugendhilfe (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 08.12.1998, LVG 19/97 und vom 12.07.2005, a. a. O.) bedeutet nicht, dass der Landesgesetzgeber berechtigt ist, die Zuständigkeit für die Erhebung von Kostenbeiträgen abweichend von der bundesgesetzlichen Anknüpfung an den Träger, dessen Leistung gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in Anspruch genommen wird, zu regeln.
  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81

    Erhebung von Erschließungsteilbeträgen im Wege der Kostenspaltung

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Bei Auslegungszweifeln würde es vielmehr der Grundsatz der bundesrechtskonformen Auslegung (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 19.11.1982 - 8 C 39 - 41.81 u. a. -, NVwZ 1983, 473) gebieten, den in der Satzung verwendeten Begriff der "Inanspruchnahme" der bundesgesetzlichen Regelung des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII entsprechend so zu verstehen, dass nur die Inanspruchnahme von Einrichtungen des öffentlichen Trägers gemeint ist, der die Leistung der Kinderförderung i. S. des § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII selbst erbringt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1999 - 12 A 12644/98

    Klage gegen die Festsetzung eines Elternbeitrages für die Aufnahme eines Kindes

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Entsprechend führt das OVG Rheinland-Pfalz aus, dass Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte eines öffentlichen Einrichtungsträgers bei öffentlich-rechlich ausgestalteten Benutzungsverhältnis nur auf der Grundlage einer Satzung des jeweiligen Trägers festgesetzt werden dürfen (OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 18.03.1999 - 12 A 12644/98 - NVwZ-RR 2000, 185).
  • VG Magdeburg, 21.02.2014 - 4 B 351/13

    Erhebung von Elternbeiträgen für die auswärtige Kinderbetreuung durch die

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Die Kammer hat hierzu mit Beschluss vom 21.02.2014 (4 B 351/13 -, juris) ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1994 - 16 A 2645/93

    Kindergarten; Elternbeiträge; Einkommen; Wirksame Rechtsgrundlage; Einklang mit

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Dies beruht darauf, dass den Kostenbeiträgen oder - nach früherer Terminologie - Teilnahmebeiträgen oder Gebühren nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII das gebührentypische "Kostendeckungsprinzip" im Sinne einer vollständigen Deckung der Betriebskosten und der gebührentypische "Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit" (Prinzip der Leistungsproportionalität) nicht immanent ist (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 13.06.1994 - 16 A 2645/93 -, NVwZ 1995, 191; Beschluss vom 30.09.2005 - 12 A 2184/03 -, KStZ 2006, 34; Brüning, a. a. O., Rdnr. 496 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 12 A 2184/03

    Zum Elternbeitrag für die Über-Mittag-Betreuung in Kindertageseinrichtungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Dies beruht darauf, dass den Kostenbeiträgen oder - nach früherer Terminologie - Teilnahmebeiträgen oder Gebühren nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII das gebührentypische "Kostendeckungsprinzip" im Sinne einer vollständigen Deckung der Betriebskosten und der gebührentypische "Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit" (Prinzip der Leistungsproportionalität) nicht immanent ist (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 13.06.1994 - 16 A 2645/93 -, NVwZ 1995, 191; Beschluss vom 30.09.2005 - 12 A 2184/03 -, KStZ 2006, 34; Brüning, a. a. O., Rdnr. 496 a).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 4 LA 102/12

    Geltung des Grundsatzes der Abgabengerechtigkeit für die Erhebung von

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13
    Auch wenn die Betriebskosten nicht vollständig über die Kostenbeiträge finanziert werden, handelt es sich bei den Kostenbeiträgen weiterhin um eine Art Gegenleistung oder Entgelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1997, a. a. O.), für deren Erhebung unter anderem der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit gilt (Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2013 - 4 LA 102/12 -, NJW 2013, 3387).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 C 10574/12

    Zuständigkeit zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten freier und

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